Weilheim An Der Teck Grundbuchauszug und Liegenschaftskarte bestellen

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Amtliche Bodenrichtwertauskunft für Ihr Grundstück/Immobilie vom zuständigen Gutachterausschuss
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Sie beauftragen uns hiermit, mit der Bestellung von Urkunden auf ihren Namen bei dem für sie zuständigen Amt.
Dabei fallen Gebühren für unsere Dienstleistung und Amtsgebühren an.
Auf der nächsten Seite können Sie den Auftrag nochmals kontrollieren und korrigieren.
Über Einsichten gemäß §§ 12/12a GBO bzw. §43 GBV in Grundbücher, Grundakten und Hilfsregister ist ab 1.10.2014 ein Protokoll zu führen.
Hierbei werden die Daten der Einsicht nehmenden Person gespeichert.
Gleiches gilt für die Erteilung von Grundbuchabschriften von Abschriften aus der Grundakte und die Erteilung von Auskünften daraus. Dem Eigentümer des jeweils betroffenen Grundstücks oder dem Inhaber des grundstücksgleichen Rechts ist auf Verlangen Auskunft aus diesem Protokoll zu geben. Die personenbezogenen Daten sowie der Umfang der Einsicht oder Auskunft werden nach Ablauf des Jahres der Einsicht oder der Auskunft zwei Jahre aufbewaht und sodann gelöscht.
Leaflet | © OpenStreetMap contributors

Grundbuchauszug Weilheim an der Teck Grundbuchauszug bestellen

Sie gehört zum Landkreis Esslingen in Baden-Württemberg. Die Stadt gehört zur Region Stuttgart (bis 1992 Region Mittlerer Neckar) und zur europäischen Metropolregion Stuttgart
Bundesland
Baden-Württemberg
Landkreis
Gemeinde
08 1 16 070
Stadtgliederung
3 Stadtteile/Stadtbezirke
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Bürgermeister
Johannes Züfle (parteilos)
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Fakten über die Gemeine Weilheim an der Teck, Baden-Württemberg, Deutschland

- Weilheim an der Teck liegt im Landkreis Esslingen in Baden-Württemberg und hat etwa 6.700 Einwohner.

- Die Gemeinde wurde im Rahmen des Kreisreformgesetzes von 1973 eingegliedert und ist seit 1975 Bestandteil des Landkreises Esslingen.

- Weilheim ist durch die Lage am südöstlichen Rand des Schurwalds ein beliebtes Naherholungsgebiet.

- Die höchste Erhebung der Gemeinde ist der Donnersberg mit einer Höhe von 568 m über NN.

- Weilheim gehört zum Naturpark Schurwald, der den größten Teil des Schurwaldes einschließlich des Naturschutzgebiets Donnersberg umfasst.

- Die Gemeinde ist für ihren historischen Ortskern bekannt. Ursprünglich stand hier die Burg Weilheim, eine im 16. Jahrhundert gestiftete Wasserburg.

- Die Stadt hat u.a. ein Freibad, einen Golfplatz sowie ein Kino, das Kino Odeon.

- Weilheim ist auch Verkehrsknotenpunkt, da die Bahnstrecke Stuttgart-Ulm und die Bundesstraße B 12 hier nahe beieinander liegen.

grundbuchauszug24.de Grundbuchauszug

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).


Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?

Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird Einsicht ins Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer irgendeines Grundstückes ermitteln, bzw. sich informieren wie viel Grundschulden der Nachbar auf seinem Grundstück eingetragen hat.


Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?

  1. Natürlich der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes.
  2. Wenn Sie im Grundbuch stehen (zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht).
  3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben.
  4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen (siehe 1-3)

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?

Kein berechtigtes Interesse ist, wenn Sie nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren.
Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse (wobei es auch einige Grundbuchämter gibt, die das nicht so sehen).

Grundbucheinsicht, Grundbuchblatt, muster, bestellen, NRW, Kataster, Vermessungsamt, Katasterplan, Liegenschaftsamt, Grundbucheintrag, Grundbuchauszug beantragen, Grundbuchauskunft